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Der Flugbetrieb beginnt mit hohen Auflagen wieder am 23. April

Liebe Mitglieder, Freunde und Besucher des Aeroclub Oppenheim Guntersblum,

in der 4. Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung uns unter recht hohen Auflagen das Fliegen wieder gestattet.

Die Regelungen bzgl. des Kontakt- und Versammlungsverbotes gelten weiterhin auch für uns und den Flugplatz unbeschränkt. Daher ist der Flugplatz auch weiterhin für die Öffentlichkeit gesperrt.

Zunächst werden wir ab dem 23. April nur Motorflugbetrieb und den Start von eigenstartfähigen Segelflugzeugen umsetzen können. Andere Betriebsformen sind aufgrund der Auflagen noch nicht umsetzbar.

Wir hoffen für uns Alle, dass bald noch weiterreichende Lockerungen in allen Bereichen möglich sein werden.

Euer Aeroclub Oppenheim-Guntersblum

19. April 2020 Tilman